Hundehalter zahlen für entstandene Schäden
"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." – So steht es in Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Viele Hundebesitzer sind sich der möglichen Gefahren aber nicht bewusst und gehen davon aus, dass schon nichts Schlimmes passieren wird.
Auch wenn Ihr Hund ein ruhiger, friedlicher und gut erzogener Charakter ist, kann es jederzeit zu Schadensfällen kommen, für die Sie letzten Endes aufkommen müssen. Vom zerbissenen Schuh eines Gastes, bis hin zum großen Verkehrsunfall auf der Straße – Gefahren lauern überall.
Vorteile einer Hundehaftpflichtversicherung
Ihr tierischer Begleiter löst einen Autounfall aus, indem er plötzlich auf die Straße läuft oder ein Fahrradfahrer stürzt, weil er Ihrem Hund ausweichen musste, der plötzlich einem Ball hinterher rannte – in solchen Fällen werden Sie als Halter zur Kasse gebeten. Auch bei Personenschäden müssen Sie die Arztrechnung bezahlen oder im schlimmsten Fall ein ganzes Leben lang finanziell für den Verletzten aufkommen.
Die Liste vergleichbarer Situationen ist lang und vorher nicht einzusehen. Die Vorteile einer Hundehaftpflichtversicherung liegen nun darin, dass diese für alle durch Ihren Kaltschnäuzer entstandenen Schäden aufkommt. Sowohl Sachschäden und Vermögensschäden als auch Personenschäden werden von der Versicherung übernommen. Tipp: Vergleichen Sie auf jeden Fall die Angebote und Kosten verschiedener Haftpflichtversicherungen, um den optimalen Schutz zu bekommen.
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